Modul K2 2023: Vertiefung extreme Rechte und Antisemitismus

09.10.10.2023

Im Seminar wird auf den historischen Antisemitismus, den sekundären Antisemitismus und schließlich den tertiären Antisemitismus, wozu eine hetzerische Israelkritik zählt, eingegangen. Gearbeitet wird zu Fragen wie: Worin zeigt sich ein wachsender Antisemitismus? Wie tritt er in der Gesellschaft auf? Was können wir tun?

In weiteren Seminareinheiten geht es um Auftreten, Bedeutung und Vernetzung der Neuen Rechten und extrem rechter Gruppierungen und die Bedeutung extrem rechter Musik und Konzerte insbesondere als Einstieg in die Szene.

Themenübersicht:

  • Information zu aktuellen Entwicklungen Themenfeld
  • Antisemitismus heute: Wurzeln und Auswüchse
  • Die Neue Rechte, Identitäre Bewegung und rechte Vernetzungen
  • Grauzonenmusik und Jugendkultur
  • Rechte Kinder – Kinderrechte: Kinder aus extrem rechten Familien
  • sowie aktuelle Phänomene im Themenfeld (z. B. Hate Speech, Reichsbürger, Einordnung von Querdenken)

Das Seminar findet in Bad Liebenzell statt.

Die Fortbildung zielt darauf, die Zivilgesellschaft demokratisch zu unterstützen bzw. mit dem Beratungsnetzwerk aktiv zu werden. Beratung vor Ort wird über regionale Beratungsstellen, regionale Demokratiezentren sowie Fachstellen des Demokratiezentrums geleistet und begleitet. Wer eine Zertifizierung im Themenfeld Extremismusprävention, Schwerpunkt Rechtsextremismus anstrebt, muss die Module Basismodul, K1 + K2, Modul L, Praxis-Modul P sowie ein frei wählbares Modul innerhalb von 2-3 Jahren absolvieren.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extrem rechten Parteien oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Die Jugendstiftung Baden-Württemberg ist eine anerkannte Bildungseinrichtung nach § 5 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 6 VO Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg. Für das oben beschriebene Angebot kann Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit in Anspruch genommen werden. Informationen dazu unter www.bildungszeit-bw.de.

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